Ihr Scheidungsanwalt für Dortmund

Um eine Schei­dung ab­wi­ckeln zu las­sen, braucht es un­ab­ding­bar einen Schei­dungs­an­walt des Ver­trau­ens. Sich schei­den zu las­sen ist die recht­li­che Auf­lö­sung der Jahre oder Jahr­zehn­te zuvor ge­schlos­se­nen Fa­mi­li­en­stan­des der Ehe, an­ders ge­sagt der Hei­rat. Für das Ein­zugs­ge­biet der Ruhr­ge­biets­groß­stadt Dort­mund bie­ten wir mit un­se­rer An­walts­kanz­lei so­wohl Rechts­be­ra­tung als auch Rechts­ver­tre­tung zum Schei­dung ab­wi­ckeln las­sen an.

Dabei ver­fol­gen wir immer das Ziel, für den von uns ver­tre­te­nen Ehe­part­ner das best­mög­li­che Er­geb­nis zu er­zie­len – schnell, kos­ten­güns­tig und un­auf­wän­dig. Die Schei­dung selbst wird vom Fa­mi­li­en­ge­richt aus­ge­spro­chen, wobei die An­we­sen­heit bei­der Ehe­part­ner un­ver­zicht­bar ist.

Im Üb­ri­gen ver­tre­ten wir un­se­re Man­dan­tin­nen und Man­dan­ten auf allen Ge­bie­ten des Zi­vil­rech­tes – vom Ar­beits­recht über Bau-, Rei­se- oder Berg­scha­den­recht bis zum Ver­kehrs- sowie zum all­ge­mei­nen Ver­trags­recht.


Scheidung hat vielfältige Folgen und Konsequenzen

Als Schei­dungs­an­walt un­ter­schei­den wir in die drei Ka­te­go­ri­en ein­ver­nehm­li­che, strei­ti­ge sowie Här­te­fall­schei­dung. Jede Schei­dung ist ein ganz in­di­vi­du­el­les Er­eig­nis, von dem das Ehe­paar sowie des­sen Kin­der glei­cher­ma­ßen be­trof­fen sind. Da hilft weder die Ein­ver­nehm­lich­keit noch der Här­te­fall.

Ein­ge­lei­tet wird die Schei­dung mit dem Ein­rei­chen des Schei­dungs­an­tra­ges beim Fa­mi­li­en­ge­richt. Wir sehen es als un­se­re Auf­ga­be an, in die­sem Sta­di­um alle Vor- und Nach­tei­le, Fol­gen und Kon­se­quen­zen die­ser un­wi­der­ruf­li­chen Ent­schei­dung deut­lich zu ma­chen. Das be­darf neben einem aus­ge­wie­se­nen Fach­wis­sen als An­walt für das Schei­dungs­recht viel Ge­schick und Em­pa­thie, Ein­füh­lungs­ver­mö­gen sowie Ver­trau­en zu­ein­an­der.

Wenn einer der bei­den Ehe­part­ner un­se­ren Rechts­bei­stand sucht, dann ist in aller Regel der Ent­schluss un­um­stöß­lich, sich schei­den zu las­sen. So­fern es sich um eine ein­ver­nehm­li­che Schei­dung han­delt, ist es für uns auch durch­aus üb­lich, beide Schei­dungs­part­ner ge­mein­sam zu ver­tre­ten.

Sie kom­men aus dem Raum Dort­mund und möch­ten oder müs­sen Ihre Schei­dung ab­wi­ckeln las­sen? Wäh­len Sie dafür die An­walts­kanz­lei Dr. Stre­cker & Hane GbR und ver­ein­ba­ren Sie mög­lichst zeit­nah te­le­fo­nisch Ihren ers­ten Be­ra­tungs­ter­min.